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Anerkennung veganer Ernährung: Petition an die Deutsche Gesellschaft für Ernährung

Anerkennung veganer Ernährung: Petition an die Deutsche Gesellschaft für Ernährung

Eine Petition im Internet appelliert an die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), ihre negative Haltung zur veganen Ernährung von Schwangeren, Stillenden und Kindern zu verändern. Die Petition geht von Sohra Behmanesch aus, die die von und für vegane Familien gemachte Webseite Tofufamily betreibt. Bisher hat die Petition bereits fast 2900 Unterstützer (Stand: 23.07.2015).

Ob die Petition dazu beitragen wird, dass dieDGE ihre negative Haltung gegen die vegane Ernährung von Schwangeren, Stillenden und Kindern verändern oder wenigstens in einen Dialog mit veganen Familien treten wird?

Wir haben bei derDGE nachgefragt. Das Ergebnis ist eher enttäuschend und muss leider folgendermaßen zusammengefasst werden:

  • DieDGE strebt offenbar nicht an, ihre negative öffentliche Haltung zur veganen Ernährung von Stillenden, Schwangeren und Kindern zu überdenken, jedenfalls verweist sie auf keine entsprechenden aktuellen Überlegungen oder Planungen.

  • DieDGE zeigt wenig Interesse, das Gespräch und den Austausch mit der veganen Community oder mit veganen Eltern zu suchen – ihre Antwort geht auf einen Großteil der Fragen mit keinem Wort ein.

  • DieDGE äußert sich nicht zur Fragestellung der Diskriminierung veganer Eltern und Kinder, auch nicht im Kontext dessen, dass solche Diskriminierungen sich u.a. auf dieDGE berufen und bis hin zu Vorwürfen des Kindesmissbrauchs gegen Eltern, die ihre Kinder gut geplant vegan ernähren, gehen. Regelrechte Hasskommentare und Mails haben auch uns bei vegan.eu auf unseren Facebook-Seiten oder in unserem Email-Postfach immer wieder erreicht. Ebenfalls ist auffällig, dass sich Kommentatoren auf einer Seite, wie Anti-Vega-Forum, wo sich übrigens immer wieder auch homophobe, sexistische oder rassistische Einträge finden, positiv auf dieDGE beziehen. DieDGE verpasst es, sich mit diesen Zusammenhängen und der möglichen Viktimisierung veganer Familien durch die Folgen ihrer Stellungnahme auseinanderzusetzen.

  • DieDGE nimmt weiterhin keinen öffentlichen Bezug auf die neutralen oder positiven Stellungnahmen internationaler ernährungswissenschaftlicher oder kinderärztlicher Fachverbände, beispielsweise aus den USA, Kanada, Australien oder Großbritannien, die eine gesunde vegane Ernährung von Schwangeren, Stillenden und Kindern für möglich halten und veganen Eltern konkrete und unmittelbar umsetzbare Hinweise für eine solche gesunde Ernährung geben.

Eine Kritik der Position derDGE findet sich in vorherigen Beiträgen auf vegan.eu. Eine darüberhinausgehende und sehr differenzierte Analyse ist als Anhang der Petition hier nachlesbar.

Insbesondere folgende Bedenken werden gegen dieDGE-Stellungnahme erhoben:

  • DieDGE-Stellungnahme bezieht veraltete Studien ein, ignoriert aber zahlreiche neuere Studien.

  • DieDGE-Stellungnahme verwechselt eine makrobiotische Ernährung, die auch Tierprodukte einschließen kann, mit einer veganen Ernährung, die keine Tierprodukte beinhalten darf. Befunde aus Studien zur makrobiotischen Ernährung werden unberechtigt auf die vegane Ernährung übertragen.

  • DieDGE-Stellungnahme beruht auf der selektiven Herausnahme negativer Ergebnisse, die teilweise nicht einmal Veganer betreffen, während positive Befunde und Schlussfolgerungen zur veganen Ernährung aus der Literatur ignoriert werden.

  • DieDGE-Stellungnahme fußt auch auf Studien zu besonderen religiösen Gruppen, die beispielsweise ausreichende Stillzeiten oder eine Vitamin B12 Supplementierung ablehnen. Eingeschlossen sind zudem Personen, die aus religiösen Gründen zentrale pflanzliche Lebensmittel vermeiden. DieDGE schließt von diesen religiösen Gruppierungen allgemein auf die vegane Ernährung und informiert die Leserschaft nicht über die Unzulässigkeit dieses Schlusses.

Komprimiert bewertet, begründet sich dieDGE-Stellungnahme auf für die vegane Ernährung nicht-repräsentative Studien, eine selektive Auswertung der Literatur bei Unterschlagung positiver Befunde, sowie auf eine fehlende Auseinandersetzung mit dem aktuellen Forschungsstand und den Positionen anderer Fachgesellschaften.

Motiviert durch die Petition und die in ihr detailliert dargestellte Kritik, die es verdient, beantwortet zu werden, haben wir uns mit folgenden Fragen an die Pressestellung derDGE gewandt:

- Hat die DGE die Petition und ihre ausführliche Begründung bereits zur Kenntnis genommen? Wird sich die DGE gegenüber der Petitionserstellerin äußern?

- Hält die DGE uneingeschränkt an ihrer Position fest, dass eine vegane Ernährung für Kinder nicht geeignet sei?

- Stimmt die DGE der Sichtweise zu, dass es sich bei der Position, dass eine vegane Ernährung nicht für Kinder geeignet sei, nicht um eine wissenschaftliche Tatsache handelt, sondern um eine über die wissenschaftliche Faktenlage hinausgehende Bewertung, was erklärbar machen würde, warum renommierte Fachverbände in anderen Teilen der Welt auch unter Berücksichtigung von Supplementierungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten zu einer abweichenden Einschätzung gelangen?

- Hält die DGE die Aussage für falsch, dass eine gut geplante vegane Ernährung (zu der selbstverständlich auch eine ausreichende Vitamin B12 Versorgung etc. dazugehört) auch für Schwangere, Stillende und Kinder geeignet sei? Falls die DGE diese Position maßgeblicher internationaler Fachverbände nicht für falsch hält, warum gelangt die DGE dann nicht zu folgender nachvollziehbarer Bewertung: Eine nicht unter Berücksichtigung der Nährstoffanforderungen ausreichend geplante vegane Ernährung ist für Schwangere, Stillende, Kleinkinder und Kinder ungeeignet und bedingt das Risiko von Mangelernährung und Gesundheitsschäden – eine gut geplante vegane Ernährung ist demgegenüber auch für diese menschlichen Entwicklungsstufen geeignet.

- Ist der DGE bewusst, dass ihre Empfehlungen einen großen gesellschaftlichen Einfluss ausüben, so dass unter Berufung auf die DGE beispielsweise in Einrichtungen für Kindern diesen die Bereitstellung einer vegane Verpflegung verweigert wird? Wie positioniert sich die DGE gegenüber solchen Maßnahmen?

- Ist der DGE bewusst, dass teilweise unter expliziter Berufung auf die DGE sich vegane Familien im informell-privaten Bereich immer wieder massiven Angriffen ausgesetzt sehen? In einer Umfrage von vegan.eu berichteten beispielsweise von mehr als 1000 befragten vegan lebenden Personen 19,7% von dem durch ihr Umfeld gegen sie erhobenen Vorwurf, dass sie Kindesmissbrauch betreiben oder rechtfertigen würden. Berücksichtigt die DGE die Sachlage, dass ihre Empfehlungen zu entsprechenden Diskriminierungen führen können, die von Einzelpersonen als extreme Belastung erlebt werden können und zudem auch für Kinder, deren Eltern so verurteilt werden, zu einer starken Verunsicherung führen können? Ist die DGE bereit, Schritte zu unternehmen, die gut geplant vegan lebende Familien vor den Folgen von Diskriminierung und Ausgrenzung schützen können?

- Ist der DGE bewusst, dass die Entscheidung für eine vegane Lebensweise nach vorliegenden Studien mehrheitlich aus ethisch-moralischen Gründen gefällt wird und dass die Mehrheit vegan lebender Personen, die Nutztierhaltung sowie die Verwendung ihrer Produkte als ein moralisch nicht zu rechtfertigendes Unrecht betrachtet, an dem sie sich nicht beteiligen will und darf? Die entsprechende moralische Überzeugung zur veganen Ernährung ist dabei übrigens ähnlich stark verankert wie religiöse Überzeugungen. Hält die DGE es unter Berücksichtiung dieser Sachlage wirklich für zielführend, von veganen Eltern zu verlangen, dass diese Tierprodukte kaufen, zubereiten und ihren Kindern zur Verfügung stellen sollten? Wäre es nicht zielführender, stattdessen von veganen Eltern die Umsetzung einer gut geplanten veganen Ernährung, die alle Nährstoffanforderungen berücksichtigt, zu fordern und vor allem ihnen hierzu auch Hilfestellungen in Form von Empfehlungen zur Verfügung zu stellen? (Ebenso machen es die US-amerikanischen, kanadischen, australischen und britischen Fachverbände)

Natürlich erwarteten wir keine ausführlichen Antworten auf diese Fragen, wohl aber ein kurzes Eingehen auf die einzelnen Sachverhalte, zumal zahlreiche vegane Familien von der DGE-Stellungnahme direkt oder indirekt betroffen sind. Zudem sollte sich dieDGE mit diesen Fragen im wesentlichen längst auseinandergesetzt haben und entsprechend über autorisierte Antworten verfügen.

Stattdessen erreichte uns Folgendes:

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung prüft kontinuierlich die vorhandene und die aktuelle wissenschaftliche Literatur zu dieser Thematik und gibt auf dieser Basis Stellungnahmen ab. Diese Stellungnahmen/Presseinformationen geben auch Personen, die sich vegetarisch und vegan ernähren möchten, Hinweise auf Risiken und mögliche Engpässe in der Nährstoffversorgung. Eine vollwertige Ernährung für gesunde Menschen nach den Empfehlungen der DGE http://www.dge-ernaehrungskreis.de/start/; https://www.dge.de/ernaehrungspraxis/vollwertige-ernaehrung/10-regeln-der-dge/ sollte möglichst über Lebensmittel gewährleistet werden und muss keine Nahrungsergänzungsmittel enthalten. Durch Nahrungsergänzungsmittel-Einnahme können Risiken für eine unzureichende Nährstoffversorgung verringert werden. Schwangere und stillende Veganerinnen sowie vegan lebende Kinder zählen zu den Risikogruppen. Sie sollten insbesondere auf die Nährstoffversorgung mit Vitamin B12, Calcium, Eisen, Zink, n-3 Fettsäuren, Vitamin B2 und Jod achten.

Was ist von der Antwort der DGE zu halten?

In der Antwort fehlt ein Eingehen auf die Stellungnahmen anderer Fachverbände, eine Auseinandersetzung mit Problemen der Diskriminierung veganer Eltern, eine Aussage zur Petition, sowie eine Beantwortung der Fragestellung, ob eine gut geplante vegane Ernährung für Schwangere, Stillende und Kinder als geeignet eingestuft werden könne. Die Antwort liefert insofern kaum mehr Antworten als sie eine Nicht-Antwort gegeben hätte. Hieraus entsteht wiederum der Eindruck, dass es derDGE derzeit an Interesse und Bereitschaft fehlt, sich mit der Thematik der veganen Ernährung fundiert auseinanderzusetzen und die Öffentlichkeit hierüber objektiv und ohne ideologische Scheuklappen zu informieren.

Trotzdem lässt sich - wenn auch in hohem Ausmaß indirekt – auf ein leichtes Nachdenken oder Entgegenkommen der DGE gegenüber veganen Familien schließen:

Immerhin heißt es in der Antwort, dass die Stellungnahme auch dazu diene, veganen Personen Hinweise auf Risiken und Engpässe zu geben und noch eindeutiger wird im abschließenden Satz formuliert, dass vegane Schwangere, Stillende und Kinder insbesondere auf die Versorgung mit Vitamin B12, Calcium, Eisen, Zink, n-3 Fettsäuren, Vitamin B2 und Jod achten sollten. Freilich sind diese Aussagen weit davon entfernt, veganen Eltern konkrete Handlungsanweisungen und Hilfestellung zu geben, wie sie eine gesunde vegane Ernährung für ihre Kinder gewährleisten können. Dennoch mag aus der Antwort auf eine wenigstens minimale Berücksichtigung des Interesses veganer Eltern an einer solchen Hilfestellung geschlossen werden. Entsprechend mag die Antwort ebenfalls so gelesen werden, dass sie DGE, wenn auch in aller Zurückhaltung, einräumt, dass es auch künftig vegane Familien geben wird, denen nicht nur einfach mitzuteilen sei, dass sie nicht mehr vegan leben sollten, sondern denen Möglichkeiten für eine gesunde vegane Ernährung aufzuzeigen seien. Möglicherweise – dies ist allerdings bereits eine starke Interpretation – deutet sich hier ein beginnender erneuter Bewusstseinswandel bei derDGE an, die einstmals auch der vegetarischen Ernährung ablehnend gegenüberstand und die mittlerweile sowohl eine gesunde vegetarische Ernährung von Erwachsenen als auch von Kindern für möglich hält. Auch bezüglich des Veganismus hat die DGE vor einigen Jahren eine gravierende Einschätzungsänderugn vorgenommen. Nachdem sie lange Zeit vor einer veganen Ernährung Erwachsener warnte, hat sie diese unhaltbare Position vor einigen Jahren aufgegeben und hält nunmehr eine gut geplante veganed Ernährung Erwachsener für möglich. Lediglich bezüglich Schwangerer, Stillender und Kinder hält die DGE gegenwärtig noch an ihrer wissenschaftlich unbegründeten öffentlichen Fundamentalopposition gegenüber der veganen Ernährung fest.

Bezüglich der Position derDGE zur Supplementierung ist anzumerken, dass dieDGE allen Schwangeren eine Supplementierung mit Folsäure und Jod empfiehlt. Es ist also keineswegs so, dass lediglich bei Veganern, die übrigens im Regelfall besser mit Folsäure versorgt sind als Mischköstler, eine entsprechende Supplementierung notwendig wäre. Es bedarf insofern einem nicht unerheblichem Ausmaß an Toleranz gegenüber Widersprüchen und doppelten Maßstäben, wenn die DGE dennoch die vegane Kinderern
hrung auch deshalb ablehnt, weil sie mit Supplementierungsanforderungen verbunden sei. Zwingend erforderlich ist bei veganer Ernährung tatsächlich die Supplementierung mit Vitamin B12 oder der Konsum entsprechend angereicherter Lebensmittel, wobei dies nach neueren Studien aber auch bei vegetarischer Ernährung dringend zu empfehlen ist und damit bei einer Ernährungsweise, vor der dieDGE auch in Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit nicht mehr warnt. Die Sachlage, dass bei einer veganen Ernährung Vitamin B12 supplementiert oder über angereicherte Lebensmittel zugeführt werden muss, spricht somit selbst nach der Logik derDGE - wenn Maßstäbe der Logik und keine Vorurteile zugrundegelegt werden - nicht gegen eine vegane Ernährung. Leider gelingt es der DGE aber derzeit noch nicht, Vorurteile zu überwinden und ihrer eigenen Logik zu folgen.

Anzumerken ist zudem, dass dieDGE in ihrer Stellungnahme die vegane Ernährung in Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit ausschließlich unter dem Blickwinkel des Risikos betrachtet und dabei bereit ist, auch stark bewertende und spekulative Schlüsse zu ziehen, für die letztlich keine angemessene Datenbasis herangezogen wird. Demgegenüber werden mögliche Vorteile einer veganen Ernährung nicht einmal im Ansatz angesprochen, obwohl es nach allen vorliegenden Informationen beispielsweise durchaus wahrscheinlich ist, dass vegane Kinder später seltener an Übergewicht und Adipositas und allen damit verbundenen ernsthaften gesundheitlichen Folgen leiden werden als Kinder, die als Mischköstler ernährt werden.

Auch verpasst es dieDGE – im Gegensatz zu aktuellen Entwicklungen im angloamerikanischen Bereich - auf die Umweltauswirkungen einer veganen Ernährung einzugehen, obwohl diese Konsequenzen für die Lebensbedingungen und auch die Ernährungssicherheit künftiger Generationen haben. Übereinstimmend zeigt die aktuelle Forschungslage, dass die vegane Ernährung besonders umweltverträglich ist und damit besser als eine Mischkost dazu geeignet ist, für künftige Generationen angemessene Lebensbedingungen und eine ausreichende Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Es wäre zu wünschen, dass dieDGE in einer Überarbeitung ihrer Ernährungsempfehlungen künftig auch die Umweltauswirkungen verschiedener Ernährungsweisen vergleichend berücksichtigt.

Tatsache ist, dass Schwangere, Stillende und Kinder gesund vegan ernährt werden können, wenn die vegane Ernährung gut geplant wird und mindestens eine Vitamin B12 Supplementierung oder Zufuhr über angereicherte Lebensmittel einschließt. Dies wird von derDGE nicht bestritten, auch wenn sie es unerwähnt lässt. Sachlage ist ebenfalls, dass immer mehr Menschen diese Möglichkeit in ihrem Alltag beherzigen und die Anzahl der seit jeher vegan lebenden Menschen entsprechend zunehmen wird.

Wie wird es weitergehen?

Vermutlich wird sich dieDGE am Ende der Macht des Faktischen fügen müssen. Auch wenn weitere Rückzugsgefechte zu erwarten sind, wird dieDGE wohl irgendwann nicht mehr umhinkommen, die Existenz veganer Familien, die Möglichkeit dieser Ernährungsform und das Recht der entsprechenden Familien auf eine angemessene Ernährungsberatung auch öffentlich und direkt einzuräumen. Je länger dieDGE hiermit wartet, desto weniger wird sie aber Veganer mit berechtigten Ernährungsempfehlungen erreichen können und desto mehr leistet sie Vorschub für die Diskriminierung veganer Familien, die sich teilweise mit hochgradig belastender Ausgrenzung und unberechtigten Vorwürfen konfrontiert sehen. Wenn Kindern unter Berufung auf die Empfehlungen derDGE in Kindertagesstätten in Berlin das Essen verweigert wird, dann sollte dies bei derDGE Alarmsignale und Veränderungsprozesse auslösen, wenn sie nicht de facto auf einer Stufe mit Homophoben, Rassisten oder Sexisten stehen will, die ebenfalls Minderheiten diskriminieren oder hierfür Vorschub leisten.


Wissenschaftliche Gremien dürfen sich nicht durch Lobbygruppen unter Druck setzen lassen. Aber die Empfehlung derDGE gegen die vegane Ernährung von Schwangeren, Stillenden und Kindern ist keine wissenschaftliche Position, sondern eine ideologisch begründete Bewertung, die bei weitem über die wissenschaftlichen Fakten hinausgeht. Eben dadurch, dassdieDGE in ihrer Ablehnung der veganen Ernährung über die reinen Fakten hinausgeht, wird ihre Position zur Diskriminierung.

Möglicherweise verkennt dieDGE die tiefgreifend moralische Fundierung der veganen Lebensweise, die es für viele vegane Eltern aus ihrer Sichtweise notwendig macht, auch ihre Kinder vegan zu ernähren. Umso mehr sollte dieDGE - weil der wissenschaftliche Forschungsstand zeigt, dass eine gesunde vegane Ernährung während Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit möglich ist - aufhören, öffentlich gegen die vegane Ernährung zu polemisieren und stattdessen die Legitimität der veganen Ernährung während Schwangerschaft, Stillzeit und Kindheit öffentlich einräumen. Täte dieDGE dies, würden ihre Warnungen vor möglichen Risiken bei nicht gut geplanter veganer Ernährung umso glaubwürdiger und wirksamer.

Aufgrund dieser Erwägungen ist der Petition an dieDGE viel Erfolg zu wünschen!

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