Gemeinsam gegen Tierquälerei und für Tierrechte
Veganismus und die Thematik der Tierrechte weisen eine enge Verbindung auf. Immer dann, wenn die Entscheidung für die vegane Lebensweise aus ethischen Gründen erfolgt, ist die Verbindung unauflösbar.
Idee der Tierrechte
Sicherlich gibt es auch bei den Tierrechten die unterschiedlichsten Varianten und Meinungsverschiedenheiten, die zugrundeliegende Idee ist aber, dass nicht nur Menschen Rechte im Sinne von Menschenrechten zugestehen, sondern das ebenfalls Tiere Rechte haben.. Der Sachverhalt, dass Tiere ihre Rechte weder verstehen noch einklagen können, spricht nicht gegen das Postulat von Tierrechten, weil Rechte als vom Menschen zugeschrieben zu bewerten sind.
Menschenrechte werden ebenfalls auch solchen Menschen zugeschrieben, die diese Rechte nicht verstehen und nicht einklagen können. Beispiele hierfür sind Säuglinge oder Personen mit schwerer Intelligenzminderung. Ebenso ist es möglich, Tieren Rechte zuzuschreiben.
Das Postulat der Tierrechte kann nicht als wissenschaftlich notwendig bewiesen werden, sondern die Zuschreibung von Rechten entspricht einer ethischen Entscheidung. Vertreter der Tierrechte schreiben den Tieren Recht zu, weil sie dies aus moralischen Gründe für geboten halten.
Tierrechte und Tierschutz
Tierrechte und Tierschutz werden oftmals gegeneinander gestellt. Tierschutz wird dabei vorwiegend mit der Arbeit der klassischen Tierschutzvereine assoziiert, die gegen bestimmte Grausamkeiten eintreten, sich dabei aber stärker auf Haustiere als auf sogenannte „Nutztiere“ ausrichten und sich im Regelfall nicht gegen den Konsum von Fleisch oder andere tierische Produkte wenden. Klassischer Tierschutz in diesem Sinne will Exzesse von Grausamkeit und Leid mindern, strebt aber nicht die grundsätzliche Beendigung des Tieren durch Menschen zugefügten Leides an. Demgegenüber treten Vertreter der modernen Konzeption der Tierrechte für die grundsätzliche Beendigung des Tieren durch Menschen zugefügten Leidens ein und konzentrieren sich dabei häufig stärker auf die sogenannten „Nutztiere“ als auf die Haustiere, weil das menschlich zugefügte Leid der „Nutztiere“ quantitativ und qualitativ im Regelfall bei weitem höher ist als das Leid zu Haustiere. So könnten viele „Nutztiere“ von bereits gesellschaftlich nicht mehr als akzeptabel geltenden Bedingungen, denen viele Haustiere unterworfen sind, nur träumen.
In Wirklichkeit stellen die Begriffe Tierschutz und Tierrechte keine Gegensätze dar, sondern sind eng miteinander verwand. Der Gedanke des Tierschutzes impliziert nämlich ein Recht auf Schutz, was mit der Idee der Tierrechte konform geht. Die Fragestellung ist insofern nur, welche Schutzrechte postuliert und ob diese allgemein gelten oder nur auf bestimmte Tierarten eingeschränkt werden sollen.
Moderne Tierrechtler sind ebenfalls Tierschützer, fordern aber stärkere und konsequentere Schutzrechte ein als Vertreter eines klassischen Tierschutzes, die beispielsweise bei Festen mit Fleischkonsum für Tierheime sammeln oder bezüglich der „Nutztierhaltung“ lediglich Transportwege verkürzen oder Betäubungsmethoden verbessern wollen, nicht aber die Schlachtung von Tieren für den menschlichen Konsum gänzlich in Frage stellen.
Tierrechte und Tierschutz im Veganismus
Der Veganismus lehnt Ausbeutung, Leidzufügung und Tötung von Tieren zwecks Befriedigung menschlicher Konsumbedürfnisse ab.
Der Veganismus wendet sich nicht gegen jede Form von Tötung, da beispielsweise - wie auch im menschlichen Fall - Notwehrsituationen denkbar sind, bei denen Tötungshandlungen legitim sind. Tötungen von Tieren, ohne dass diese zur Abwendung der unmittelbaren Gefahr für Leib und Lebens eines Menschen erforderlich wären, lehnen Veganer aber ab.
Der Veganismus plädiert nicht für ein grundsätzliches Recht der Tiere, dass ihnen nicht das Leben genommen werden darf, da die Tatsache, dass Tiere Tiere töten und konsumieren, unabänderlich ist. Der Veganismus wendet sich lediglich gegen das durch Menschen Tieren zugefügte Leid und ihre Tötung, die er auf Situationen von Notwehr oder bezüglich der Tötung – hierüber gibt es kontroverse Diskussionen – Euthanasie beschränken möchte.
Veganer vertreten insofern besonders ausgeprägte Schutzrechte für Tiere, denen Sie – außerhalb von Notwehrsituationen.- das Recht auf Schutz vor menschenzugefügtem Leid zusprechen. Ebenfalls sprechen Veganer Tieren - außerhalb von Notwehrsituationen und ggf. angenommenem Eigeninteresse (Leidminderung) – das Recht zu, nicht durch Menschen getötet zu werden.
Menschenrechte versus Tierrechte?
Vertretern des Veganismus wird nicht selten durch Mitglieder der tiervernutzenden Gesellschaft vorgeworfen, sie stellten die Tiere über den Menschen oder es von ihnen gefordert, sich lieber um Menschen als um Tiere zu kümmern. Auch wenn die dies vorschlagenden Personen sich sicherlich oftmals nicht durch ein besonders hohes eigenes Engagement für den Schutz der Menschenrechte kennzeichnen, spricht hieraus doch die Befürchtung, der Einsatz für Tierrechte könnte zu einer Einschränkung von Menschenrechten führen.
Veganer treten für den Schutz der Tiere vor menschenerzeugtem Leid und Tod ein auf der Basis einer tiefgreifenden Achtung für das Leben der Tiere und der Nicht-Beeinträchtigung ihrer körperlichen und psychischen Integrität. Diese Achtung von Leben und Integrität der Tiere wird dabei weder im allgemeinen religiös begründet noch lässt sich ihre Notwendigkeit wissenschaftlich beweisen. Es handelt sich vielmehr um eine normative Wertsetzung.
Die vegane Achtung des Lebens und der Integrität von Tieren schließt aber eine Missachtung der Schutzrechte des Säugetieres „Mensch“ auf Achtung seines Lebens und seiner körperlichen wie psychischen Integrität aus. Der Veganismus begründet insofern Tierrechte nicht auf der Basis eine Restriktion der Menschenrechte, sondern allein auf der Grundlage der Extension der Menschenrechte auf Tiere. Damit stellt sich der Veganismus gegen jeden theoretischen oder tatsächlichen Versuch, Tierrechte gegen Menschenrechte auszuspielen. Im Gegenteil möchte der Veganismus die Schwelle zu Leidzufügung und Tötung so weit absenken, dass auch für den menschlichen Fall die Zufügung von Leid und Tötung immer unwahrscheinlicher wird. Veganer treten insofern für eine Extension der Menschenrechte auf Tiere ebenso ein wie für verstärkte Anstrengungen zum Schutz der bereits längst als notwendig anerkannten Menschenrechte.
Das Konzept der Tierrechte - wie es aus veganer Sichtweise betrachtet wird – ist kein Angriff auf die Menschenrechte, sondern soll diese im Gegenteil weiter ausbauen und effektiver schützen, indem die Schwelle für Leidzufügung und Tötung weiter erhöht wird. Denn wenn Tiere getötet und gequält werden, kommt es zur Verrohung von Menschen durch die Einübung von Praktiken, die gegebenenfalls auch auf den Menschen generalisiert werden können. Wenn es demgegenüber gelingt, solche Praktiken bereits im Ansatz nicht aufkommen zu lassen und stattdessen im moralischen Bewusstsein zu verankern, dass kein leidensfähiges Wesen getötet oder gequält werden darf, dann sind vermehrt Hemmprozesse zu erwarten, die der Tötung oder Misshandlung von Menschen und von Tieren entgegen stehen.
Auf der kognitiv-gedanklichen Ebene geht es dem Veganismus um die Verankerung des auf Tiere bezogenen Rechtekonzeptes, auf der emotionalen Ebene geht es um den Aufbau von Mitgefühl und Empathie, welche Gewalt und Grausamkeit entgegenstehen. Tierrechte aus veganer Sichtweise dienen also nicht dazu, das Leid der Menschen oder ihre Rechte durch Verweis auf Tierrechte zu relativieren, sondern sie stellen eine Rechteausdehnung dar, die sich gleichzeitig auch positiv auf die Einhaltung und Durchsetzung der Menschenrechte auswirken soll.
Die Beschränkung von Rechten auf den Menschen und damit auf eine Species wird in der Tierrechte-Diskussion auch als Speziesismus bezeichnet. Mit der Überwindung dieses die Gesellschaften weltweit nach wie vor prägenden Speziesismus, möchten Veganer den Adressatenbereich der Werte von Mitgefühl und Empathie, Hilfsbereitschaft und Gewaltlosigkeit über die Artgrenzen hinweg ausbauen.
Dennoch ist die Befürchtung eines Gegeneinander von Menschenrechten und Tierrechten ernst zu nehmen, das es in der Tat in der Bioethik eine Richtung um den australischen Philosophen Singer gibt, die die Stärkung der Rechte bestimmter Tierarten beziehungsweise einzelner Exemplare bestimmter Tierarten vertritt und gleichzeitig für die Einschränkung der Rechte bestimmter Menschen plädiert.
Trotz des Fokus des Veganismus auf die Rechteausdehnung und die angestrebte Verbreitung von Werten von Mitgefühl, Gewaltlosigkeit und Friedfertigkeit wird dennoch immer wieder die Assoziation veganer Lebensweisen mit dem bioethischen Ansatz von Singer hergestellt, der unter dem Banner des Anti-Speziesismus die Einschränkung von Menschenrechten fordert. Diese Denkrichtung konzentriert sich in ihrer Argumentation insbesondere auf Menschen mit bestimmten Behinderungen und auch auf Neugeborene, denen, da ihnen angeblich ein Bewusstsein ihrer Selbst mangele und sie von daher keine Personen seien, das Lebensrecht abgesprochen wird. Spezifisch wird dabei das Leben behinderter Menschen als individuell und gesellschaftlich weniger wert betrachtet. Anti-Speciezismus wird von Peter Singer und seinen Befürwortern als Instrument der Hierarchisierung von Lebensrechten verwendet, wobei einerseits individuellen Vertretern gewisser Tierarten mehr Rechte zugesprochen, andererseits individuellen Vertretern der menschlichen Art Rechte abgesprochen werden sollen.
Der Ansatz von Peter Singer verlässt die aus veganer Sichtweisen für erforderlich erachtete Ausdehnung von Rechten. Gleichzeitig werden empirisch nicht messbare Kriterien für die Rechtezuweisung/Rechtabsprechung benannt (z.B. Bewusstsein seiner Selbst), die in den diese tatsächlich untersuchenden Fachdisziplinen (Psychologie, Neurowissenschaften) hochgradig kontrovers diskutiert werden. Würde der Ansatz in der Praxis ernstgenommen – was er anstrebt – würde insofern in Abhängigkeit von Mehrheitsmeinungen, politischen Einflussfaktoren und der Weiterentwicklung des Forschungsstandes fortwährend Rechte zugewiesen oder gestrichen werden mit gegebenenfalls katastrophalen und nicht mehr revidierbaren Konsequenzen für die betroffenen Individuen.
Lebenswert und Lebensrecht, aber selbst das Recht, kein Leid zugefügt zu bekommen, werden darüber hinausgehend von Singer in eine utilitaristische Ethik eingeordnet, die es nach Singer für legitim erscheinen lässt, die Rechte eines Individuums aufzuheben, wenn dadurch das Glück der Gesamtheit maximiert werden kann. Entsprechend argumentiert Singer sowohl für die prinzipielle ethische Legitimation von Tierversuchen wie auch von Menschenversuchen (konkret Patienten im Wachkoma), erachtet die Kosten, behinderte Menschen am Leben zu erhalten, für die Gesellschaft als gegebenenfalls zu hoch und schließt in seiner Ethik schlussendlich auch Fleischkonsum nicht aus. Vor diesem Hintergrund nicht verwunderlich ist, dass die Giordano Bruno-Stiftung, zu derem wissenschaftlichem Beirat u.a. der bekannte Tierexperimentator Wolf Singer gehört, Peter Singer vor kurzem mit einem Preis ehrte, den dieser annahm.
Grundlage der „neuen Bio-Ethiker“ um Singer, die immer stärker auch versuchen, konkrete medizinische Entscheidungen mit zu beeinflussen, ist - wie dargestellt - der in Wirklichkeit nicht belegbare Personenstatus, den einige Tiere nach dieser Theorie haben sollen, einige Menschen, wie Säuglinge oder geistig Behinderte, aber nicht. Letzteren wird ausschließlich ein Recht darauf zugesprochen, dass ihnen kein Leid zugefügt wird, nicht jedoch ein Recht auf Leben. Diese Konzeption geht bis hin zu den praktischen Vorschlägen durch Singer, Komapatienten für medizinische Experimente heranzuziehen oder behinderte Säuglinge, selbst wenn sie an behandelbaren Erkrankungen, wie Hämophilie leiden, durch die Eltern töten lassen zu dürfen. Während diesen Menschen durch Singer ein Recht auf Leben abgesprochen wird, plädiert er stattdessen für ein Recht auf Leben, z.b. von außermenschlichen Primaten, jedenfalls solange diese sich nicht im Säuglingsalter befinden oder geistig behindert sind.
Singer ist kein Veganer. Er tritt auch nicht grundsätzlich gegen Fleischkonsum oder gegen Tierversuche ein. Dennoch wird er oftmals mit dem Begriff der Tierrechte und sogar mit dem Veganismus assoziiert und hat daher maßgeblich dazu beigetragen, dass der Veganismus fälschlicherweise in die Nähe von Positionen gerückt wird, die ^die Menschenrechte einschränken wollen und spezifisch die Rechte behinderter Menschen auf Leben in Frage stellen oder für medizinische Versuche an Komapatienten eintreten. Tatsächlich handelt es sich hier aber um ein Missverständnis, da der Veganismus der aktuellen tiervernutzenden Gesellschaft ebenso ablehnend gegenübersteht wie er mit einer die Menschenrechte einschränkenden Bioethik unvereinbar ist.
Aus Sichtweise einer veganen Ehtik der Rechtausdehnung ist es notwendig, sich eindeutig von der Singer-Richtung zu distanzieren, deren Verbreitung aus ethischen Gründen entgegenzuwirken und damit gleichzeitig die Verbreitung und den Ruf der veganen Lebensweise nicht durch eine in Wirklichkeit nicht vorhandene Nähe zu als menschenfeindlich zu bezeichnenden Positionen zu beschädigen. Eine eindeutige Zurückweisung der Bio-Ethik des Peter Singer durch Veganer ist umso mehr erforderlich, als dass seine Postulate letztlich auf eine Denkart verweisen, die Ähnlichkeit zu faschistischen Euthanasie-Ansätzen aufweist und am besten mit dem Begriff des Sanismus (sanus = gesund) zu beschreiben ist im Sinne eines übersteigerten Gesundheitsstreben, bei dem Individuen, die den sanistischen Anforderungen nicht entsprechen, als lebensunwert klassifiziert werden (siehe Taureck).