Europäischer Gerichtshof entscheidet über Namen für vegane Produkte
Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb e.V hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Hersteller veganer Produkte Tofutown verklagt. Indem dieser Produkte, wie Green Schnitzel oder Veggie Cheese vertreibe, verstoße er gegen das Wettbewerbsrecht. Ziel der Klage ist es, dass Hersteller veganer Produkte keine Namen nehr verwenden, die die Verbraucher an nicht-vegane Fleisch- oder Milchprodukte erinnern.
Ausgangspunkt ist eine EU-Verordnung, die so ausgelegt werden kann, dass Bezeichnungen, wie Milch oder Käse, ausschließlich verwandt werden dürfen, wenn es sich bei den Produkten um Eutersekretion handelt.
Die Klage gegen Tofutown ist als dezidierter Angriff gegen die vegane Ernährung zu bewerten. Sie entspricht den Interessen der Fleisch- und Tierausbeutungsindustrie, denen als politischer Lobbyist auch der konservative Landwirtschaftsminister Schmidt dient. Beim Berliner Verband Sozialer Wettbewerb handelt es sich tatsächlich um einen Verein, dem Gemeinnützigkeit zugestanden wurde. In Wirklichkeit vertritt der Verband offenbar unter dem Mantel der Gemeinnützigkeit Industrie- und Lobbyinteressen.
Sachlage ist, dass die Produkte von Tofutown sofort als vegane Produkte auf der Verpackung erkennbar sind. Bezeichnungen, wie Schnitzel oder Cheesy, geben wichtige Informationen über den Geschmack, die Konsistenz und die Zubereitung. Fantasienamen würden demgegenüber die Verbraucher in die Irre leiten und die veganen Produkte benachteiligen.
In Anbetracht der durch die Fleisch- und Tierausbeutungsindustrie verursachten ökologischen, sozialen und ethischen Schäden dient die Klage des „Berliner Verband Sozialer Wettbewerb“ sicherlich nicht dem Interesse der Allgemeinheit.
Die Klage läuft vielmehr dem Interesse der Allgemeinheit zuwider und entspricht ausschließlich den Interessen der Fleisch- und Tierausbeutungsindustrie als deren Lobbyistin sich der klagende Verein damit geriert. Die Klage gegen ein Unternehmen, wie Tofutown, widerspricht zudem dem angeblichen Anliegen des Vereines, kleine und mittelständische Unternehmen zu schützen.
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird voraussichtlich am 14. Juni 2017 über die Klage entscheiden. In einer aktuellen Presseerklärung von Tofutown gibt das Unternehme seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Gericht sich für eine klimafreundliche Auslegung der EU-Verordnung entscheiden werde.
Sollte das Urteil gegen Tofutown ausgehen, wäre dies ein empfindlicher Schlag gegen die vegane Ernährung. Sollte das Gericht aber der Klage nicht folgen, könnte dies die Akzeptanz und den Absatz veganer Produkte fördern. Gerade in Anbetracht des erstmaligen Rückganges des Umsatzes mit veganen Produkten im Jahr 2016 kommt dem Gerichtsurteil eine erhebliche Bedeutsamkeit zu.