Gericht orientiert sich an DGE : Keine Pflicht zum veganen Schulessen
Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Schulen keine Verpflichtung hätten, vegane Ernährung bereit zu stellen. Schüler, die vegan lebten, müssten sich eben entsprechend Essen mitbringen oder separat liefern lassen. Das Gericht beruft sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auch auf die Deutsche Geselslchaft für Ernährung (DGE): die Schule orientiere sich an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die eine vegane Ernährung für Kinder und Jugendliche gerade nicht empfehle.
Bereits heute nehmen Schulen vielfach auf die Ernährungsbedürfnisse ihrer Schüler Rücksicht. Nach der Gerichtsentscheidung besteht hierauf jedoch dann, wenn es sich um eine vegane Ernährung handele, kein Rechtsanspruch.
Mit seiner expliziten Berufung auf die DGE macht das Urteil gleichzeitig deutlich, dass die kürzlich überarbeitete Stellungnahme zur veganen Ernährung der DGE sich trotz einiger Verbesserungen weiterhin destruktiv auf die Bereitstellung veganer Mahlzeiten in institutionellen Einrichtungen auswirkt.
Die auch durch die DGE mit begründete gerichtliche Entscheidung ist bedauerlich und läuft tatsächlich ökologischen, sozialen und tierrechtlichen Interessen eklatant entgegen:
Eine wissenschaftliche Studie hatergeben, dass bei Umstellung der Welternährung auf vegan bis 2050 das Leben von acht Millionen Menschen gerettet werden und die Umweltschäden stark reduziert werden könnten. Mit ihrer vegankritischen Stellungnahme und mit seiner vegannegativen gerichtlichen Entscheidung tragen die DGE und das Berliner Verwaltungsgericht dazu bei, dass sich diese Option nicht erfüllen und dadurch vermeidbares Leid in großem Stil eintreten könnte.
Gleichzeitig tragen DGE und Berliner Verwaltungsgericht dazu bei, den Anschein der Normalität einer Ernährungsweise aufrechtzuerhalten, die auf der Tötung von Tieren und der Nutzung ihrer Körperbestandteile fußt. Konsequenz ist weltweit milliardenfaches Tierleid und die Brutalisierung der Weltbevölkerung, der Tierproduktekonsum von Geburt an als normal vermittelt und dadurch Prozesse der Reflektion und Verhaltensänderung erschwert werden.
Für eine tatsächliche weitere Ausbreitung der veganen Ernährung ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten, die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgericht und die vegankritische Stellungnahme der DGE sind nur zwei kürzliche Ereignisse, die dies erneut deutlich machen