Kansas: Gericht will Öffentlichkeit vor Bildern aus dem Schlachthaus schützen
In Kansas hat ein US-Bezirksrichter am Dienstag den Antrag der Tierrechteorganisation PETA abgelehnt, ein Ausstrahlungsverbotes eines Schlachtvideos auf einer Messe aufzuheben (siehe auch vorheriger Bericht hier). Besucher müssen nach Ansicht des Gerichtes davor geschützt werden, beim Vorbeigehen am Messestand eine Schlachtung zu sehen, wenn sie dies nicht wollen, heißt es in der Begründung des Richters. Damit darf das 13-minütige Video auf der Messe nicht öffentlich gezeigt werden. PETA argumentierte, dass ein Ausstrahlungsverbot nicht mit der Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit zu vereinbaren sei.
Die Gerichtsentscheidung verdeutlicht eine Ausblendungstendenz, mit der sich die fleischessende Gesellschaft gegen Konfrontation mit ihrem Handeln schützt: Filme über Schlachtungen dürfen keinem Passanten einsehbar sein, Fleisch als Ergebnis von Schlachtungen darf aber überall präsentiert werden!